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Wirtschaftsförderung in Judenburg Mit Stichtag 1.1.2012 tritt in Judenburg folgende Wirtschaftsförderung in Kraft: Insgesamt sind für diese Maßnahmen ein jährlicher Höchstbetrag von € 70.000/Jahr festgelegt. Anträge, die nach der Erschöpfung dieser Summe gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung. A Förderungen Innenstadt Das Fördergebiet erstreckt sich von der Achse Leiner/Postgasse nach Osten bis zum Martiniplatz, erweitert um die Burggasse bis zum Kreisverkehr. 1. Investitionsförderung: Neue und bestehende Geschäftslokale:
Ansprechpartner: Stadtmarketing Judenburg GmbH Förderwerber: A) Handels- und Kleingewerbebetriebe B) Gastronomiebetriebe
Grundförderung: Max. Fördersumme von € 5.000 für einen Zeitraum von jeweils 3 Jahren
A) Handels- und Kleingewerbebetriebe
B) Gastronomiebetriebe
2. Fassadenförderung
Ansprechpartner: Bauamt der Stadtgemeinde Judenburg
Im Rahmen
der allgemeinen Fassadenförderung bleibt zudem die alte
Förderungsrichtlinie in Kraft. (Hierfür ist ein gesondertes Formular,
erhältlich bei der Stadtgemeinde, auszufüllen)
(Werden nur Färbelungsarbeiten durchgeführt, beträgt die Fassadenförderung 50% dieser genannten Beträge)
B Förderungen im gesamten Stadtgebiet
1. Förderung von Marketingmaßnahmen
Ansprechpartner: Stadtmarketing Judenburg GmbH Insgesamt ist für diese Maßnahmen ein jährlicher Höchstbetrag von € 30.000,-/Jahr festgelegt. (Teil des Gesamtbetrages von Euro 70.000). Anträge, die nach der Erschöpfung dieser Summe gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Förderwerber: Vorraussetzung zur Gewährung der Förderung. Diese Förderung gilt ausschließlich für vom Stadtmarketing organisierte und initiierte Gemeinschaftsaktionen (wie z.B. Einkaufsnächte, Frühlingsopening, gemeinsame Schlussverkäufe, etc.). Folgende Kriterien müssen zusätzlich erfüllt werden:
2. Messeförderung
Ansprechpartner: Stadtmarketing Judenburg GmbH Förderwerber: Kleinhandels-, Kleingewerbe-, und Gastronomiebetriebe Grundförderung: Für die Teilnahme an regionalen Messen und Ausstellungen, die vom Stadtmarketing initiiert oder organisiert werden, wird eine Förderung von 50% der entstandenen Kosten gewährt, maximal jedoch Euro 180,- pro Messe. Die Stadtmarketing Judenburg GmbH behält es sich vor, diese Förderung als Direktförderung zu genehmigen, wobei in diesem Fall die Verrechnung ausschließlich über das Stadtmarketing erfolgt. Eine Absprache mit dem Stadtmarketing vorab ist zwingend vorgesehen.
3. Beratungsscheck Ansprechpartner: Stadtmarketing Judenburg GmbH Förderwerber: Handels-, Kleingewerbe-, und Gastronomiebetriebe Grundförderung: € 200,- für Betriebswirtschaftliche Beratung und Gründerberatung € 100,- für Investitionsberatung
C Handel außerhalb der Innenstadt im Gemeindegebiet
südlich der Mur
Ansprechpartner: Stadtgemeinde Judenburg, Dr. Wolfgang Weineiss
Ab fünf neu geschaffenen Vollarbeitsplätzen beträgt die Förderung je Arbeitsplatz € 400,- jedoch jährlich max. 50 % der geleisteten Kommunalabgabe bis zum Erreichen der Fördersumme.
D Produktionsarbeitsplätze im gesamten Stadtgebiet
Ansprechpartner: Stadtgemeinde Judenburg, Dr. Wolfgang Weineiss
Ab fünf Arbeitsplätzen beträgt die Förderung € 1600,-/Arbeitsplatz, jedoch jährlich max. 50 % der geleisteten Kommunalabgabe bis zum Erreichen der Fördersumme.
Fördermodalitäten:
Letzter Abgabetermin für alle Förderungen: Jeweils das Ende der 2. Kalenderwoche des Folgejahres
In allen Fällen besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung!
Information:
Heinz Mitteregger, Karoline
Straner, Burggasse 3, 1.Stock, 8750 Judenburg
Stadtamt Judenburg
Dr. Wolfgang Weineiss,
Hauptplatz 1, 8750 Judenburg
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